Die ASL Hausverwaltung in Bondorf
verwaltet Ihr Wohneigentum:
kompetent, freundlich und alles aus einer Hand.
Ich freue mich über Ihren Anruf.
Die Verwaltung Ihrer Immobilie
Die ASL Hausverwaltung aus Bondorf übernimmt gerne die Verwaltung Ihrer Immobilie.
Als Inhaberin regle ich für Sie die allgemeine, finanzielle und technische Hausverwaltung, mit dem Ziel der Werterhaltung Ihrer Immobilien und dem Bestreben, Zufriedenheit in der Gemeinschaft zu schaffen und zu erhalten.
Hausverwaltung ist für mich keine reine Geschäftsbeziehung, sondern sehe ich als eine langjährige, vertrauensvolle Partnerschaft.
Der Verkauf/die Vermietung Ihrer Immobilie
Als weitere Leistung der ASL Hausverwaltung kann ich als geprüfte Immobilienmaklerin (AWI) den Verkauf und/oder Vermietung Ihrer Immobilie für Sie übernehmen. So können „meine“ Eigentümer, deren Wohnung ich bereits verwalte, wertvolle Synergien erzielen. Denn als Verwalterin der Wohnanlage habe ich ein fundiertes und umfassendes Wissen über die betreute Eigentumswohnung. Es entfällt die oft aufwendige Beschaffung von verkaufsrelevanten Unterlagen. Durch die Vielzahl der betreuten Objekte hier in der Region ist mir auch der Immobilienmarkt bestens bekannt. Kommen Sie bei Bedarf einfach auf mich zu.
Anita
Stadler
Lilienstraße
Ihr direkter Draht zu Kompetenz und Persönlichkeit.
Bei der ASL Hausverwaltung werden Sie kompetent und allumfassend von der Chefin selbst betreut.
Aktuelles rund um die Immobilienverwaltung mit ASL
Sehr geehrte Eigentümer, sehr geehrte Verwaltungsbeiräte, liebe Bewohner,
auch im Jahr 2026 werden die Eigentümer mit vielfältigen Themen und Gesetzesnovellen konfrontiert werden.
Die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer im Überblick:
Quelle: Ausgabe Haus & Grund Januar 2026
Heizkostenverordnung (HKVO): Fern-ablesbare Messgeräte werden Pflicht
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Wohnungen mit fernablesbaren Messgeräten für Wärme und Wasser ausgestattet sein. Bereits seit dem 1. Dezember 2021 gilt: Neu eingebaute Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein – ausgenommen sind nur Fälle, in denen ein einzelnes Gerät ersetzt wird. Für Vermieter bedeutet das: Alle nicht fernablesbaren Altgeräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden und die Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen bei fernablesebaren Messgeräten.
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Heizen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie wird in vielen Städten zur Pflicht
Nach den derzeitigen Regelungen des GEG (sogenanntes Heizungsgesetz) müssen ab 1. Juli 2026 bei einem Heizungstausch neue Geräte mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Pflicht gilt zunächst für Gebäude in allen größeren Städten und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, für die bis 31. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorliegen muss. Bis dahin dürfen in bestehenden Gebäuden alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 anteilig mit 15 Prozent, ab 2035 mit 30 Prozent und ab 2040 mit 60 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden. In kleineren Städten bis zu 100.000 Einwohnern tritt die Pflicht zum Einbau einer erneuerbaren Heizung erst zwei Jahre später ein. Ziel ist es, bis Ende 2044 sukzessive alle Gas- und Ölheizungen zu ersetzen.
GEG: Bestehende Heizungen müssen überprüft und optimiert werden
Nach den Regelungen des seit 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes sind ältere Heizungsanlagen (außer Wärmepumpen) mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen einer Heizungsprüfung und -optimierung zu unterziehen:
Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG): CO2-Preis steigt 2026 erstmals durch Versteigerung von Emissionszertifikaten auf einen Wert zwischen 55 und 65 Euro
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz legt seit 2021 die jährliche Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe fest. Im Jahr 2025 lag der Preis bei 55 Euro pro Tonne CO2. Für 2026 soll sich der CO2-Preis erstmals durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten am Markt ergeben. Es gilt jedoch zunächst noch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro.
Steckersolargeräte: Norm bestätigt den Anschluss über eine Schuko-Steckdose
Mit der Veröffentlichung der ersten Produktnorm für Steckersolargeräte am 14. November 2025 durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) ist der Anschluss von Steckersolargeräten nun offiziell zulässig. Als Schutzmaßnahmen müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Die bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtung (Wieland-Steckverbindung) bleibt weiterhin zulässig.
Es gibt also auch in diesem Jahr viel zu tun.
Ich freue mich auf unsere Eigentümerversammlungen in 2026.
Ihre ASL Hausverwaltung
Habe ich Ihr Interesse geweckt?
Ich freue mich über Ihre Nachricht und auf ein persönliches Gespräch.
ASL Hausverwaltung
Anita Stadler
Lilienstraße 23
71149 Bondorf
Für meine Wohnungseigentümergemeinschaften bin ich viel unterwegs und benötige auch Zeiten für die Abrechnungserstellung und Beschlussumsetzungen. Daher steht für Sie in diesen Zeiten ein Anrufbeantworter bereit, dem Sie gerne Ihr Anliegen anvertrauen können.
Ich melde mich dann bei Ihnen.